Was beinhaltet das Kurzgutachten?
Das Kurzgutachten ist eine Schadensfeststellung die bei Schäden unter 750,00 Euro – 1.000,00 Euro von den Versicherungen anerkannt wird. Dies ist eine Alternative zum herkömmlichen Vollgutachten und wird in der Regel bei so genannten Bagatellschäden angewendet.
- Nennung der Stundenverrechnungssätze
- Nennung der Ersatzteilpreise
- bildliche Dokumentation des gesamten Zustandes des Fahrzeugs
- bildliche Dokumentation der Schäden
- Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
- Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
- Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
- Ermitteln der Wertminderung
- Ermitteln des Nutzungsausfalls