Kfz-Gutachten nach einem Unfall
Zu meiner Hauptaufgabe wird die Gutachtenerstellung von Unfallfahrzeugen gehören. Hierbei ist u.a. die Schadenskalkulation für die Versicherungen relevant. Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (WBW) ist nach einem Unfall ebenfalls für die Versicherungen besonders von Bedeutung. Anhand des WBW wird festgelegt, ob ein Unfallfahrzeug reparaturwürdig ist. Liegt der WBW unterhalb der kalkulierten Reparaturkosten liegt ein Wirtschaftlicher Totalschaden vor. Im Falle einer eventuellen Reparatur kann im Einzelfall die s.g. 130% Regelung greifen. Hierbei ist es möglich trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens das Fahrzeug zu reparieren. Hierzu wenden sich viele Fahrzeugbesitzer, Versicherungen und Werkstätten an einen KFZ-Sachverständigen. Die Schäden werden dann durch mich vor Ort beim Kunden oder in der Werkstatt begutachtet und aufgenommen. Dazu werden digitale Lichtbilder des Unfallschadens gefertigt. Die digitalen Lichtbilder sind die Basis der späteren Gutachtenerstellung. Die so erstellten Gutachten entscheiden über den Streitwert oder die Höhe der Versicherungsleistung.
Verkauf von Fahrzeugen
Ein weiterer Anlass für die Erstellung eines Gutachtens ist der Verkauf von Fahrzeugen. Hier kann sich der Fahrzeugbesitzer an mich wenden, um den genauen Wert seines Fahrzeuges ermitteln zu lassen. Gleiches gilt auch für den gewerblichen Ankäufer oder den privaten Käufer, die gebrauchte Fahrzeuge erwerben möchten.